Richtlinien:
- Förderzeitraum: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
- Fördervolumen: 2 Produktspenden à max. 10 Lizenzen
- Max. Anzahl der Bestellungen pro Förderzeitraum: 2
Tätigkeitsschwerpunkt:
Förderberechtigt sind Non-Profit Organisationen, mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen
- Förderung der Kultur
- Förderung der Natur
- Förderung des Sports
- Öffentliche Bibliotheken
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)